Kurztitel

Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen - Durchführung (Griechenland)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1972,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

19.08.1972

Text

Artikel 2

  1. Absatz eins,Dieses Übereinkommen tritt gleichzeitig mit dem im Artikel 1 genannten Abkommen in Kraft.
  2. Absatz 2,Dieses Übereinkommen wurde in deutscher und griechischer Sprache ausgefertigt, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.

    Geschehen in Wien, am 20. 6. 1972.