Kurztitel

Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen (Griechenland)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 378 aus 1972,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 15

Inkrafttretensdatum

19.08.1972

Text

Artikel römisch fünfzehn

Die Bestimmungen dieses Abkommens schließen einen weitergehenden Schutz nicht aus, der in den Vertragsstaaten für die auf Grund des Abkommens geschützten Bezeichnungen auf Grund innerstaatlicher Rechtsvorschriften oder anderer internationaler Vereinbarungen besteht oder künftig gewährt wird.