Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen (Griechenland)
Bundesgesetzblatt Nr. 378 aus 1972,
Artikel 15
19.08.1972
Die Bestimmungen dieses Abkommens schließen einen weitergehenden Schutz nicht aus, der in den Vertragsstaaten für die auf Grund des Abkommens geschützten Bezeichnungen auf Grund innerstaatlicher Rechtsvorschriften oder anderer internationaler Vereinbarungen besteht oder künftig gewährt wird.