Kurztitel

Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Tadschikistan)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 112 aus 1972,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 11

Inkrafttretensdatum

09.09.1991

Text

Artikel 11

  1. Absatz eins,Dieses Abkommen ist zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden sind in Moskau auszutauschen.
  2. Absatz 2,Dieses Abkommen tritt am sechzigsten Tage nach dem Tage des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft.