Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Tadschikistan)
Bundesgesetzblatt Nr. 112 aus 1972,
Artikel 7
09.09.1991
Aus Anlaß der Zustellung der gerichtlichen und außergerichtlichen Schriftstücke und der Erledigung von Rechtshilfeersuchen findet ein Ersatz von Gebühren oder Auslagen nicht statt.