Absatz eins,Die gerichtlichen und außergerichtlichen Schriftstücke in Zivil- und Handelssachen, die zur Zustellung an Personen auf dem Gebiete eines der Vertragschließenden Teile bestimmt sind, werden auf diplomatischem Wege übersendet.
Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Tadschikistan)
Bundesgesetzblatt Nr. 112 aus 1972,
Artikel 2
09.09.1991