Kurztitel

Hoheitszeichen - Großbritannien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 81 aus 1972,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

17.03.1972

Text

Auf Grund des Paragraph 6, Absatz 2, des Markenschutzgesetz 1970, Bundesgesetzblatt Nr. 260, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß Paragraph 6, Absatz eins, des Markenschutzgesetzes 1970 auf staatliche Hoheitszeichen des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland, die in einer Liste im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, Anwendung findet.

Durch diese Kundmachung verliert die Kundmachung des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie vom 23. Feber 1967, Bundesgesetzblatt Nr. 106, betreffend das Königliche britische Wappen, ihre Wirksamkeit.