Absatz eins,Der Antrag auf internationale Registrierung einer im österreichischen Markenregister eingetragenen Marke ist beim Österreichischen Patentamt zu überreichen und hat folgende Angaben zu enthalten:
- Litera aden Namen und die genaue Anschrift des Markeninhabers, gegebenenfalls dessen Vertreters,
- Litera bdie Bezeichnung des Landes des Madrider Verbandes, dem der Markeninhaber angehört oder, wenn er nicht Angehöriger eines Landes des Madrider Verbandes ist, die Bezeichnung des Landes des Madrider Verbandes, in dem er seinen Wohnsitz oder eine tatsächliche und nicht nur zum Schein bestehende gewerbliche oder Handelsniederlassung hat,
- Litera cdie Registernummer der Marke, deren internationale Registrierung beantragt wird,
- Litera dgegebenenfalls die Erklärung des Markeninhabers, daß es sich um eine erste Hinterlegung im Sinne von Artikel 4 der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums handelt,
- Litera ewar die Marke bereits Gegenstand einer oder mehrerer internationaler Registrierungen, die Daten und Nummern dieser Registrierungen,
- Litera fdie Waren und Dienstleistungen, für die der Schutz der internationalen Marke begehrt wird sowie, wenn möglich, auch die Klasse oder die Klassen entsprechend der Klassifikation, die durch das Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für Fabrik- oder Handelsmarken festgelegt worden ist,
- Litera gallenfalls die Bezeichnung der Länder, die von der durch Artikel 3bis des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Fabrik- oder Handelsmarken, Bundesgesetzblatt Nr. 45 aus 1970,, eingeräumten Befugnis Gebrauch gemacht haben und für die die Ausdehnung des Schutzes aus der internationalen Registrierung beantragt wird.