Auslieferungsvertrag – Protokoll (Vereinigtes Königreich)
Bundesgesetzblatt Nr. 169 aus 1970,
Vertrag - Vereinigtes Königreich
Artikel 3
12.08.1970
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen
Dieses Protokoll ist zu ratifizieren. Es tritt am gleichen Tag wie der Vertrag in Kraft und hat die gleiche Geltungsdauer wie der Vertrag.
Zu Urkund dessen haben die oben genannten Bevollmächtigten dieses Protokoll unterzeichnet und mit ihren Siegeln versehen.
Geschehen in zweifacher Ausfertigung in Wien am 15. Jänner 1969, in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
27.10.2022
10002187
NOR12028644
N2197022205S