Pariser Verbandsübereinkunft (Lissabonner Fassung)
Bundesgesetzblatt Nr. 385 aus 1969, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 403 aus 1969,
Artikel 4
30.11.1969
Die Erteilung eines Patents kann nicht deshalb verweigert und ein Patent kann nicht deshalb für ungültig erklärt werden, weil der Vertrieb des patentierten Erzeugnisses oder des Erzeugnisses, das das Ergebnis eines patentierten Verfahrens ist, Beschränkungen oder Begrenzungen durch die Landesgesetzgebung unterworfen ist.