Kurztitel

Strafvollzugsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1969,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 44

Inkrafttretensdatum

01.01.1970

Abkürzung

StVG

Index

25/02 Strafvollzug

Text

Dritter Unterabschnitt
Arbeit

Arbeitspflicht

Paragraph 44,

  1. Absatz eins,Jeder arbeitsfähige Strafgefangene ist verpflichtet, Arbeit zu leisten.
  2. Absatz 2,Zur Arbeit verpflichtete Strafgefangene haben die Arbeiten zu verrichten, die ihnen zugewiesen werden. Zu Arbeiten, die für die Strafgefangenen mit einer Lebensgefahr oder Gefahr schweren Schadens an ihrer Gesundheit verbunden sind, dürfen sie nicht herangezogen werden.

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2025

Gesetzesnummer

10002135

Dokumentnummer

NOR12028203

alte Dokumentnummer

N2196923586S