Absatz 2,Kommt dem Geschädigten die Erklärung der Finanzprokuratur nicht binnen sechs Monaten zu, nachdem diese die Aufforderung erhalten hat, oder wird innerhalb dieser Frist der Ersatz zur Gänze oder zum Teil verweigert, so kann der Geschädigte den Ersatzanspruch durch Klage gegen den Bund geltend machen.