wenn sich das Ersuchen auf strafbare Handlungen bezieht, die vom ersuchten Staat als politische, als mit solchen zusammenhängende strafbare Handlungen oder als fiskalische strafbare Handlungen angesehen werden;
Europäisches Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen
Bundesgesetzblatt Nr. 41 aus 1969,
Vertrag - Multilateral
Artikel 2
31.12.1968
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen
Die Rechtshilfe kann verweigert werden,
14.02.2018
10002150
NOR12028025
N2196915459R