Haager Unterhaltsstatutübereinkommen
Bundesgesetzblatt Nr. 369 aus 1969,
Artikel eins,
12.11.1969
Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat Portugal beschlossen, den territorialen Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht Bundesgesetzblatt Nr. 293 aus 1961,, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich Bundesgesetzblatt Nr. 62 aus 1969,), welches seit 3. Feber 1969 für das Mutterland in Kraft steht, auf das gesamte übrige Hoheitsgebiet auszudehnen.
Diese Ausdehnung des Geltungsbereiches ist gemäß Artikel 9 dritter Absatz des Übereinkommens am 3. September 1969 in Kraft getreten.