Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen, Familienrecht Urkundenwesen (Rumänien)
Bundesgesetzblatt Nr. 112 aus 1969,
Artikel 3
25.04.1969
In den durch diesen Vertrag geregelten Angelegenheiten haben die Gerichte der Vertragsstaaten miteinander durch Vermittlung der Justizministerien zu verkehren, soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.