Kurztitel

Nachlaßangelegenheiten (Ungarn)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 306 aus 1967,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

26.09.1967

Text

1. ABSCHNITT
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Anwendungsbereich

Dieser Vertrag gilt für die Behandlung der Nachlässe österreichischer Staatsbürger, die in der Ungarischen Volksrepublik ihren letzten Wohnsitz gehabt oder dort Vermögen hinterlassen haben, und der Nachlässe ungarischer Staatsbürger, die in der Republik Österreich ihren letzten Wohnsitz gehabt oder dort Vermögen hinterlassen haben.