die kanadische Staatsfahne, deren Darstellung im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt,
Hoheitszeichen - Kanada
Bundesgesetzblatt Nr. 148 aus 1967,
Artikel eins
13.05.1967
Auf Grund des Paragraph 4 a, Absatz 2, des Markenschutzgesetzes 1953, Bundesgesetzblatt Nr. 38, wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß Paragraph 4 a, Absatz eins, des Markenschutzgesetzes 1953 auf zwei kanadische Hoheitszeichen Anwendung findet.
Diese Hoheitszeichen sind