Kurztitel

Aktiengesetz

Kundmachungsorgan

BGBl.Nr. 98 aus 1965, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2009,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 265

Inkrafttretensdatum

01.01.1966

Außerkrafttretensdatum

31.07.2009

Text

Paragraph 265, Kommanditgesellschaften auf Aktien

Bei Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes bestehende Kommanditgesellschaften auf Aktien sind mit 31. Dezember 1966 aufgelöst, sofern sie nicht früher nach Maßgabe der Bestimmungen des bisherigen Aktiengesetzes verschmolzen, umgewandelt oder aufgelöst oder nach denen des Umwandlungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 187 aus 1954,, umgewandelt worden sind. Bis dahin sowie bei der Abwicklung im Fall der Auflösung gelten für sie die Bestimmungen des bisherigen Aktiengesetzes.