Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
Bundesgesetzblatt Nr. 295 aus 1963,
Vertrag – Multilateral
Artikel 7
05.01.1964
29/02 Internationales Privatrecht
Die Anwendung eines durch dieses Übereinkommen für maßgebend erklärten Rechtes darf nur abgelehnt werden, wenn sie mit der öffentlichen Ordnung offensichtlich unvereinbar ist.
ordre public, Vorbehaltsklausel
13.06.2025
10002047
NOR12027125
N2196315522R