Absatz eins,Dieser Vertrag tritt 60 Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen Urkundenwesen Rechtsauskunft (Tschechische R)
Bundesgesetzblatt Nr. 309 aus 1962,
Artikel 30
01.01.1993
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten der beiden Vertragsstaaten diesen Vertrag unterzeichnet und mit ihren Siegeln versehen.
Ausgefertigt in Prag, am 10. November 1961 in doppelter Urschrift in deutscher und tschechischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.