Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Nordmazedonien)
Bundesgesetzblatt Nr. 310 aus 1962,
Vertrag – Nordmazedonien
Artikel 11
08.09.1991
29/12 Geltendmachung und Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen
Soweit in diesem Abkommen nichts anderes bestimmt wird, richten sich die Bewilligung der Vollstreckung und das Vollstreckungsverfahren nach dem Rechte des Vertragschließenden Staates, in dem die Vollstreckung durchzuführen ist; das gilt auch für die Vollstreckung zur Hereinbringung künftig fällig werdender Unterhaltsansprüche.
Exekution
28.02.2019
10002042
NOR12027079
N2196246859L