Vollstreckung von Schiedssprüchen in Handelssachen (Nordmazedonien)
Bundesgesetzblatt Nr. 115 aus 1961,
Vertrag – Nordmazedonien
Artikel 8
08.09.1991
29/13 Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen
Die Bestimmungen anderer zwischenstaatlicher Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen und Schiedsvergleichen werden durch dieses Abkommen nicht berührt.
28.02.2019
10002022
NOR12026825
N2196146794L