Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen Zivil- und Handelssachen (Belgien)
Bundesgesetzblatt Nr. 287 aus 1961,
Artikel 9
16.12.1961
Die Hohen Vertragschließenden Teile behalten sich vor, den Geltungsbereich des vorliegenden Abkommens auf Belgisch-Kongo und auf das Gebiet von Ruanda-Urundi einvernehmlich durch Notenwechsel auszudehnen. Die Noten setzen den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ausdehnung fest.