Absatz einsDas vorliegende Abkommen ist auf die von den Gerichten der Hohen Vertragschließenden Teile auf dem Gebiet des Zivil- und Handelsrechtes gefällten Entscheidungen anzuwenden.
Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen Zivil- und Handelssachen (Belgien)
Bundesgesetzblatt Nr. 287 aus 1961,
Artikel eins,
16.12.1961