Kurztitel

Vollstreckung von Schiedssprüchen in Handelssachen (Kroatien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 115 aus 1961,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 8

Inkrafttretensdatum

08.10.1991

Text

Artikel 8

Die Bestimmungen anderer zwischenstaatlicher Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen und Schiedsvergleichen werden durch dieses Abkommen nicht berührt.