Absatz eins,Dieses Abkommen tritt sechzig Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
Vollstreckung von Schiedssprüchen in Handelssachen (BR Jugoslawien)
Bundesgesetzblatt Nr. 115 aus 1961,
Artikel 10
28.04.1992
ZU URKUND dessen haben die Bevollmächtigten der beiden Vertragschließenden Staaten dieses Abkommen unterzeichnet und mit ihren Siegeln versehen.
AUSGERFERTIGT in Belgrad, am 18. März 1960 in doppelter Urschrift in deutscher und serbokroatischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.