„Entscheidung“ jede von einem Gericht ausgehende Anordnung, soweit mit ihr eine Person für schuldig erkannt wird, zur Erfüllung von Unterhaltsverpflichtungen, die sich aus Familien-, Verwandtschafts-, Ehe- oder Schwägerschaftsbeziehungen ergeben, eine Zahlung oder Zahlungen von Beträgen in bestimmter Höhe zu leisten;