Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (BRD)
Bundesgesetzblatt Nr. 27 aus 1960,
Artikel 9
01.01.1960
Anträge auf Bewilligung des Armenrechtes, die gemäß Artikel 23 des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 gestellt werden, können auch im unmittelbaren Verkehr der beiderseitigen Behörden übersandt werden. Artikel 1 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend.