Versicherungsvertragsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 2 aus 1959,
BG
Paragraph 29
06.04.1959
VersVG
20/13 Sonstiges Privatrecht Allgemein
Eine unerhebliche Erhöhung der Gefahr kommt nicht in Betracht. Eine Erhöhung der Gefahr kommt auch dann nicht in Betracht, wenn nach den Umständen als vereinbart anzusehen ist, daß das Versicherungsverhältnis durch die Erhöhung der Gefahr nicht berührt werden soll.
Gefahrerhöhung, Gefahrenerhöhung
16.03.2021
10001979
NOR12026444
N2195937396J