Abkommen über das Verhältnis der Stempelgesetze zum Scheckrecht
Bundesgesetzblatt Nr. 47 aus 1959,
Vertrag – Multilateral
Artikel 6
01.03.1959
29/04 Internationales Wechsel- und Scheckrecht
Jede Ratifikation oder jeder Beitritt, die nach dem Zeitpunkt erfolgen, in dem das Abkommen nach Artikel 5 in Kraft tritt, wird am neunzigsten Tage nach dem Eingang der Ratifikationsurkunde oder Beitrittserklärung beim Generalsekretär des Völkerbunds wirksam.
18.02.2026
10001987
NOR12026406
N2195927415S