Abkommen über das Verhältnis der Stempelgesetze zum Scheckrecht
Bundesgesetzblatt Nr. 47 aus 1959,
Vertrag – Multilateral
Artikel 2
01.03.1959
29/04 Internationales Wechsel- und Scheckrecht
Das Abkommen, dessen französischer und englischer Wortlaut gleich maßgebend sind, trägt das Datum des heutigen Tages.
Nach diesem Tage kann es noch bis zum 15. Juli 1931 für jedes Mitglied des Völkerbunds und für jeden Nichtmitgliedstaat gezeichnet werden.
18.02.2026
10001987
NOR12026402
N2195927411S