Abkommen über Bestimmungen auf dem Gebiete des internationalen Scheckprivatrechts
Bundesgesetzblatt Nr. 47 aus 1959,
Vertrag – Multilateral
Artikel 11
01.03.1959
29/04 Internationales Wechsel- und Scheckrecht
Das Abkommen, dessen französischer und englischer Wortlaut gleich maßgebend sind, trägt das Datum des heutigen Tages.
Nach diesem Tage kann es noch bis zum 15. Juli 1931 für jedes Mitglied des Völkerbunds und für jeden Nichtmitgliedstaat gezeichnet werden.
17.03.2026
10001985
NOR12026359
N2195927366S