Abkommen über Bestimmungen auf dem Gebiete des internationalen Scheckprivatrechts
Bundesgesetzblatt Nr. 47 aus 1959,
Vertrag – Multilateral
Artikel 10
01.03.1959
29/04 Internationales Wechsel- und Scheckrecht
Die Bestimmungen dieses Abkommens finden in den Gebieten der Hohen Vertragschließenden Teile keine Anwendung auf Schecks, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Abkommens schon ausgestellt waren.
17.03.2026
10001985
NOR12026358
N2195927365S