Abkommen über das einheitliche Scheckgesetz samt Protokoll
Bundesgesetzblatt Nr. 47 aus 1959,
Vertrag – Multilateral
Artikel 7
01.03.1959
29/04 Internationales Wechsel- und Scheckrecht
Jede Ratifikation oder jeder Beitritt, die nach dem Zeitpunkt erfolgen, in dem das Abkommen nach Artikel römisch sechs in Kraft tritt, wird am neunzigsten Tage nach dem Eingang der Ratifikationsurkunde oder Beitrittserklärung beim Generalsekretär des Völkerbundes wirksam.
12.03.2026
10001977
NOR12026286
N2195927291S