Abkommen über das einheitliche Scheckgesetz samt Protokoll
Bundesgesetzblatt Nr. 47 aus 1959,
Vertrag – Multilateral
Artikel 3
01.03.1959
29/04 Internationales Wechsel- und Scheckrecht
Das Abkommen, dessen französischer und englischer Wortlaut gleich maßgebend sind, trägt das Datum des heutigen Tages.
Nach diesem Tage kann es noch bis zum 15. Juli 1931 für jedes Mitglied des Völkerbundes und für jeden Nichtmitgliedstaat gezeichnet werden.
12.03.2026
10001977
NOR12026282
N2195927287S