Absatz eins,Der Schadenersatz hinsichtlich
- Ziffer einsder Aufhebung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit,
- Ziffer 2der Vermehrung der Bedürfnisse und
- Ziffer 3der Unterhaltsansprüche Dritter
ist für die Zukunft durch Entrichtung einer Geldrente zu leisten.