Haager Prozeßübereinkommen 1954
Bundesgesetzblatt Nr. 91 aus 1957,
Artikel 4
12.04.1957
Die Vornahme der Zustellung im Sinne der Artikel 1, 2 und 3 kann nur abgelehnt werden, wenn sie nach der Auffassung des Staates, auf dessen Gebiet sie erfolgen soll, geeignet erscheint, seine Hoheitsrechte zu verletzen oder seine Sicherheit zu gefährden.