Kurztitel

Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Liechtenstein)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 212 aus 1956,

Typ

Vertrag - Liechtenstein

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

01.10.1956

Index

29/12 Geltendmachung und Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen

Text

Artikel 1

  1. Absatz einsAuf dem Gebiet eines der vertragschließenden Teile gefällte gerichtliche Entscheidungen über Unterhaltsansprüche in Geld, die der Kläger oder Antragsteller auf Grund familienrechtlicher Beziehungen geltend gemacht hat, werden auf dem Gebiete des anderen vertragschließenden Teiles nach den Bestimmungen des vorliegenden Vertrages vollstreckt.
  2. Absatz 2Die Vollstreckung findet statt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    1. Litera a
      Die Entscheidung stammt von einer gemäß Artikel 2, zuständigen Behörde;
    2. Litera b
      die Entscheidung ist nach dem Rechte des Staates, in dem sie gefällt wurde, rechtskräftig und vollstreckbar;
    3. Litera c
      die Entscheidung stellt nicht bloß eine einstweilige Verfügung, Anordnung oder Maßnahme dar;
    4. Litera d
      im Fall einer Versäumnisentscheidung muß die Ladung oder Verfügung, durch die das Verfahren eingeleitet wurde, der unterlegenen Partei ordnungsgemäß und rechtzeitig zugestellt worden sein (Artikel 6, Absatz 4,);
    5. Litera e
      die Entscheidung ist nicht in einem Verfahren ergangen, in dem der Beklagte oder Antragsgegner ausschließlich durch einen Abwesenheitskurator vertreten war;
    6. Litera f
      der Entscheidung steht keine in dem Staat, in dem sie vollstreckt werden soll, gefällte rechtskräftige und vollstreckbare Entscheidung entgegen.

Anmerkung

Zu Absatz eins :, Bruchteilstitel iS des Paragraph 10 a, EO, RGBl. Nr. 79/1896, fallen nicht darunter vergleiche das Zusatzprotokoll P römisch eins)

Schlagworte

Versäumungsurteil, res iudicata, entschiedene Rechtssache, Exekutionsordnung

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2025

Gesetzesnummer

10001954

Dokumentnummer

NOR12026124

alte Dokumentnummer

N2195625207S