Gewerblicher Rechtsschutz - Rechte an Fabriks- und Handelsmarken (Jugoslawien)
Bundesgesetzblatt Nr. 199 aus 1955,
Artikel 6
12.08.1955
Dieses Abkommen tritt nach Genehmigung durch die Regierungen der beiden vertragschließenden Länder in Kraft.
Geschehen in zweifacher Ausfertigung in französischer Sprache in Belgrad am 2. November 1954.