Gewerblicher Rechtsschutz - Rechte an Fabriks- und Handelsmarken (Jugoslawien)
Bundesgesetzblatt Nr. 199 aus 1955,
Artikel eins
12.08.1955
Dieses Abkommen findet auf Fabriks- und Handelsmarken Anwendung, die vormals beim Amt zum Schutz des gewerblichen Eigentums in Belgrad für gewerbliche oder Handelsunternehmen mit dem Sitz auf dem Gebiet der Republik Österreich registriert waren.