Wirksamkeit von Eheschließungen vor Funktionären der Besatzungsmächte
Bundesgesetzblatt Nr. 117 aus 1947,
BG
Paragraph 2
01.07.1947
20/02 Familienrecht
Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist das Bundesministerium für Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres betraut.
11.03.2025
10001889
NOR12025023
N2194710320S