Kurztitel

Ehegesetz

Kundmachungsorgan

dRGBl. römisch eins S 807/1938

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 114

Inkrafttretensdatum

01.08.1938

Text

römisch zwei. Scheidung der Ehe von Tisch und Bett

Paragraph 114

Die Wirkung der Scheidung einer Ehe von Tisch und Bett wird durch das Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht berührt. Der Scheidung der Ehe von Tisch und Bett steht die Trennung der Ehe von Tisch und Bett nach dem bisherigen burgenländischen Eherecht gleich.