Ehegesetz
dRGBl. römisch eins S 807 aus 1938, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 280 aus 1978,
BG
Paragraph 89
01.07.1978
EheG
20/02 Familienrecht
Bei der Aufteilung ehelicher Ersparnisse kann das Gericht die Übertragung von Vermögenswerten, gleich welcher Art, von einem auf den anderen Ehegatten und die Begründung eines schuldrechtlichen Benützungsrechts an einer Wohnung zugunsten eines Ehegatten anordnen.
05.10.2022
10001871
NOR12024830
N2193811137S