Kurztitel

Ehegesetz

Kundmachungsorgan

dRGBl. römisch eins S 807/1938

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 27

Inkrafttretensdatum

01.08.1938

Text

römisch zwei. Berufung auf die Nichtigkeit

Paragraph 27

Niemand kann sich auf die Nichtigkeit einer Ehe berufen, solange nicht die Ehe durch gerichtliches Urteil für nichtig erklärt worden ist.