Kurztitel

Erste Durchführungsverordnung zum Ehegesetz

Kundmachungsorgan

dRGBl. römisch eins S 923/1938

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 50

Inkrafttretensdatum

01.08.1938

Text

Paragraph 50

Ob ein Kind aus einer vor Inkrafttreten des Ehegesetzes für ungültig erklärten Ehe unehelich ist oder als ehelich gilt, bestimmt sich nach den bisherigen Gesetzen.