Kurztitel

Berner Übereinkunft (Römische Fassung)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 197 aus 1936,

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

01.07.1936

Index

29/06 Urheberrecht

Text

Artikel 2.

  1. Absatz eins,Die Bezeichnung „Werke der Literatur und der Kunst“ umfaßt alle Erzeugnisse aus dem Bereich der Literatur, der Wissenschaft und der Kunst ohne Rücksicht auf die Art oder Form des Ausdruckes, wie: Bücher, Broschüren und andere Schriftwerke; Vorträge, Reden, Predigten und andere Werke gleicher Art; dramatische oder dramatisch-musikalische Werke, choreographische Werke und Pantomimen, sofern der Bühnenvorgang schriftlich oder auf andere Weise festgelegt ist; Werke der Tonkunst mit oder ohne Text; Werke der Zeichen-, Mal-, Bau-, Bildhauer- oder Stechkunst und des Steindruckes; Illustrationen, geographische Karten; geographische, topographische, architektonische oder wissenschaftliche Pläne, Skizzen und Darstellungen plastischer "Art".
  2. Absatz 2,Übersetzungen, Bearbeitungen, Umgestaltungen von Werken der Tonkunst und andere Umformungen eines Werkes der Literatur oder Kunst sowie auch Sammlungen aus verschiedenen Werken werden, unbeschadet der Rechte des Urhebers des Originalwerkes, wie Originalwerke geschützt.
  3. Absatz 3,Die Verbandsländer sind verpflichtet, den obengenannten Werken Schutz zu gewähren.
  4. Absatz 4,Kunstgewerbliche Werke werden geschützt, soweit die innere Gesetzgebung jedes Landes es gestattet.

Anmerkung

1. Zum Absatz eins :, vergleiche Paragraphen eins, - 4 UrhG, Bundesgesetzblatt Nr. 111 aus 1936,.

2. Zum Absatz 2 :, vergleiche Paragraph 5, UrhG, Bundesgesetzblatt Nr. 111 aus 1936,.

3. Zum Absatz 3 :, vergleiche Paragraph 96, UrhG, Bundesgesetzblatt Nr. 111 aus 1936,.

4. Zum Absatz 4 :, Österreich gewährt auch der angewandten Kunst Urheberschutz.

Schlagworte

Architektur, Graphik, bildende Kunst, Ballett, Kunsthandwerk

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2019

Gesetzesnummer

10001850

Dokumentnummer

NOR12024595

alte Dokumentnummer

N2193630141S