Kurztitel

Auslieferung von Verbrechern (Zusatzabkommen)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 238 aus 1935,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 4

Inkrafttretensdatum

30.07.1935

Text

Artikel 4.

Das vorliegende Abkommen soll ratifiziert werden. Die Ratifikationsurkunden sollen so bald als möglich in London ausgetauscht werden.