Abkommen über das Verhältnis der Stempelgesetze zum Wechselrecht
Bundesgesetzblatt Nr. 289 aus 1932,
Vertrag - Multilateral
Artikel 10
01.01.1934
29/04 Internationales Wechsel- und Scheckrecht
Dieses Abkommen wird nach seinem Inkrafttreten vom Generalsekretär des Völkerbunds registriert werden. Sodann wird es in der Sammlung der Verträge des Völkerbunds sobald wie möglich veröffentlicht werden.
Zu Urkund dessen haben die obengenannten Bevollmächtigten dieses Abkommen gezeichnet.
Geschehen zu Genf, am siebenten Juni neunzehnhundertdreißig, in einer einzigen Ausfertigung, die im Archiv des Sekretariats des Völkerbunds hinterlegt wird; eine gleichlautende Abschrift wird allen Mitgliedern des Völkerbunds und allen auf der Konferenz vertretenen Nichtmitgliedstaaten übersandt werden.
22.03.2023
10001810
NOR12024169
N2193228559S