Abkommen über Bestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Wechselprivatrechts
Bundesgesetzblatt Nr. 289 aus 1932,
Vertrag - Multilateral
Artikel 12
01.01.1934
29/04 Internationales Wechsel- und Scheckrecht
Das Abkommen, dessen französischer und englischer Wortlaut gleich maßgebend sind, trägt das Datum des heutigen Tages.
Nach diesem Tage kann es noch bis zum 6. September 1930 für jedes Mitglied des Völkerbundes und für jeden Nichtmitgliedstaat gezeichnet werden.
22.03.2023
10001809
NOR12024150
N2193228539S