Abkommen über Bestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Wechselprivatrechts
Bundesgesetzblatt Nr. 289 aus 1932,
Vertrag - Multilateral
Artikel 9,
01.01.1934
29/04 Internationales Wechsel- und Scheckrecht
Das Recht des Zahlungsortes bestimmt die Maßnahmen, die bei Verlust oder Diebstahl eines Wechsels zu ergreifen sind.
22.03.2023
10001809
NOR12024147
N2193228536S