Abkommen über Bestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Wechselprivatrechts
Bundesgesetzblatt Nr. 289 aus 1932,
Vertrag - Multilateral
Artikel 7
01.01.1934
29/04 Internationales Wechsel- und Scheckrecht
Das Recht des Zahlungsortes bestimmt, ob die Annahme eines gezogenen Wechsels auf einen Teil der Summe beschränkt werden kann und ob der Inhaber verpflichtet oder nicht verpflichtet ist, eine Teilzahlung anzunehmen.
Dasselbe gilt für die Zahlung bei einem eigenen Wechsel.
22.03.2023
10001809
NOR12024145
N2193228534S